API Heat Transfer Verkaufsbedingungen.

API HEAT TRANSFER VERKAUFSBEDINGUNGEN

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Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil der Auftragsbestätigung („Auftragsbestätigung“) zwischen Ihnen („Käufer“) und API Heat Transfer Inc., ihren Tochtergesellschaften und ihren autorisierten Händlern („Verkäufer“) und bilden einen Teil davon. Diese Bedingungen sind für den Käufer verbindlich, es sei denn, in der Auftragsbestätigung ist schriftlich etwas anderes angegeben.

1. Annahme und Bindung.  Alle Bestellungen bedürfen der Annahme im Werk des Verkäufers, und der Verkäufer übernimmt keine Haftung, solange sie nicht angenommen sind. Handelsvertreter sind nicht berechtigt, den Verkäufer zu verpflichten. Irrtümer und Schreibfehler sind vorbehalten. Der Verkäufer ist nicht an Zusicherungen oder Garantien gebunden, die nicht ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von einem autorisierten Mitarbeiter des Verkäufers unterzeichnet sind.

2. Preise und Steuern.  Sofern vom Verkäufer nicht anders schriftlich bestätigt: (i) können alle Preise ohne Vorankündigung geändert werden; (ii) werden die Waren zu den zum Zeitpunkt des Versands gültigen Preisen in Rechnung gestellt; (iii) verstehen sich die Preise ab Werk des Verkäufers; (iv) verstehen sich die Preise für die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Artikel ausschließlich aller städtischen, staatlichen, provinziellen und bundesstaatlichen Verbrauchssteuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Herstellungs-, Verkaufs-, Erlös-, Berufs-, Nutzungs- und ähnliche Steuern. Sofern zutreffend, werden alle Steuern in der Auftragsbestätigung als gesonderte, vom Käufer zu zahlende Gebühr ausgewiesen.

3. Zahlungsbedingungen.  Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung. Für den Fall, dass die Zahlung bei Fälligkeit nicht unverzüglich erfolgt, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1,5 % pro Monat oder in der durch Landes-, Bundes- oder andere anwendbare Gesetze begrenzten Höhe ab dem Fälligkeitsdatum zu zahlen. Teillieferungen bei Mengenaufträgen gelten als separater und unabhängiger Vertrag für die Rechnungsstellung. Der Käufer ist für alle Kosten verantwortlich, die dem Verkäufer entstehen, um die Zahlung zu erhalten, einschließlich Gebühren für Inkassobüros, Anwaltskosten und Gerichtskosten.

4. Kreditgenehmigung.  Der Versand der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Artikel unterliegt zu jeder Zeit der Genehmigung durch die Kreditabteilung des Verkäufers. Der Verkäufer kann jederzeit die Lieferung ablehnen, es sei denn, er hat eine Zahlung oder Sicherheit erhalten oder die Bedingungen sind für den Verkäufer zufriedenstellend.

5. Versand.  Die Liefertermine sind annähernd und können vom rechtzeitigen Eingang der Zeichnungs- und Datenfreigabe des Käufers oder der schriftlichen Freigabe zur Beschaffung und Fertigung abhängig sein. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen. Alle Sendungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Versandart und Versandweg sind dem Verkäufer überlassen, es sei denn, der Käufer erteilt ausdrückliche Anweisungen, die vom Verkäufer schriftlich akzeptiert werden. Unabhängig von der Art der Lieferung geht jedoch die Gefahr des Verlustes auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer ausliefert. Ist der Verkäufer versandbereit und verzögert sich die Lieferung durch den Käufer, so gelten die Zahlungsbedingungen so, als ob die Lieferung zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft des Verkäufers erfolgt wäre. Alle Kosten, die mit der Handhabung, Pflege und Verwahrung des Materials verbunden sind, gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme des Materials durch den Käufer stellt einen Verzicht auf alle Ansprüche wegen Verzugs dar.

6. Stornierung und Änderungen.  Aufträge unterliegen nicht der Stornierung, es sei denn, der Käufer trägt die Stornierungskosten (einschließlich der Erstattung des entgangenen Gewinns) für alle vom Verkäufer geleisteten Arbeiten und für alle vom Verkäufer im Zusammenhang mit dem Auftrag eingegangenen Verpflichtungen. Die Annahme von Änderungsaufträgen setzt eine Neuverhandlung des Preises voraus. Vom Käufer verlangte Terminänderungen unterliegen einer Neuverhandlung des Preises und der Zahlungsbedingungen.

7. Haftungsfreistellung.  Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von jeglicher Haftung freizustellen und alle Kosten und Anwaltsgebühren für Verletzungen oder Schäden an Personen oder Eigentum zu tragen, die in irgendeiner Weise durch Material verursacht wurden, das unter die Auftragsbestätigung fällt, während es sich im Besitz oder unter der Kontrolle des Käufers oder seines Rechtsnachfolgers befindet.

8. Entschädigung für die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum.  Der Verkäufer haftet nicht für die Verletzung von Patenten, Warenzeichen, Urheberrechten, Handelsaufmachungen, Geschäftsgeheimnissen oder ähnlichen Rechten, außer wie in diesem Absatz 8 vorgesehen. Der Verkäufer wird den Käufer gegen Behauptungen der Verletzung von US-Patenten, US-Marken, Urheberrechten, Handelsaufmachungen und Geschäftsgeheimnissen (nachfolgend zusammenfassend als „Rechte an geistigem Eigentum“ bezeichnet) verteidigen und schadlos halten. Der Verkäufer verteidigt sich auf eigene Kosten und trägt die Kosten eines Vergleichs oder Schadensersatzes, der in einem gegen den Käufer angestrengten Verfahren aufgrund der Behauptung, dass ein an den Käufer verkaufter Artikel, der in der Auftragsbestätigung aufgeführt ist („Artikel“), die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, zugesprochen wird. Die Verpflichtung des Verkäufers, den Käufer zu verteidigen und schadlos zu halten, setzt voraus, dass der Käufer den Verkäufer innerhalb von zehn (10) Tagen, nachdem der Käufer von solchen Verletzungsvorwürfen Kenntnis erlangt hat, benachrichtigt, und dass der Verkäufer die alleinige Kontrolle über die Verteidigung gegen jegliche Vorwürfe oder Klagen hat, einschließlich aller Verhandlungen zur Beilegung oder zum Vergleich. Wenn ein Artikel Gegenstand einer Behauptung ist, dass er die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen dem Käufer das Recht verschaffen, den Artikel weiter zu nutzen, den Artikel zu ersetzen oder so zu verändern, dass er keine Verletzung mehr darstellt, oder anbieten, die Rückgabe des Artikels zu akzeptieren und den Kaufpreis abzüglich einer angemessenen Wertminderung zurückzuzahlen. Ungeachtet des Vorstehenden haftet der Verkäufer nicht für Verletzungsansprüche, die auf vom Käufer zur Verfügung gestellten Informationen beruhen oder sich auf Gegenstände beziehen, deren Design ganz oder teilweise vom Käufer vorgegeben wird, oder für Verletzungen, die sich aus der Änderung, Kombination oder Verwendung der Gegenstände in einem System ergeben. Die vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes 8 stellen die einzige und ausschließliche Haftung des Verkäufers und den einzigen und ausschließlichen Rechtsbehelf des Käufers für die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums dar.

Basiert ein Anspruch auf Informationen, die vom Käufer zur Verfügung gestellt wurden, oder wird das Design eines Artikels ganz oder teilweise vom Käufer spezifiziert, muss der Käufer den Verkäufer verteidigen und für alle Kosten, Ausgaben oder Urteile entschädigen, die sich aus der Behauptung ergeben, dass ein solcher Artikel ein Patent, Warenzeichen, Urheberrecht, Geschäftsaufmachung, Geschäftsgeheimnis oder ein ähnliches Recht verletzt.

9. Installation, Inbetriebnahme und Wartung, Hebevorrichtungen.  Das gesamte Material wird vom Käufer und auf dessen Kosten installiert. Sollte der Käufer die Dienste des Verkäufers in Anspruch nehmen, so werden diese Dienste zu dem zum Zeitpunkt der Durchführung der Dienste geltenden Satz zuzüglich aller sonstigen Kosten, einschließlich Reise-, Hotel- und Lebenshaltungskosten, erbracht und in Rechnung gestellt. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Verwendung oder Anwendung von Hebevorrichtungen durch den Käufer, die an dem vom Verkäufer gelieferten Produkt oder Material angebracht oder installiert sind. Hebevorrichtungen wie Ösenschrauben, Ringe, Schlaufen, Clips usw. sind, wenn sie dauerhaft an Bauteilen angebracht sind, dazu bestimmt, nur die Bauteile anzuheben, an denen sie angebracht sind.

10. Werkzeugbereitstellung.  Alle Werkzeuge, die vom Verkäufer für die Herstellung eines an den Käufer verkauften Produkts oder Materials entworfen oder hergestellt werden, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum des Verkäufers, es sei denn, die Kosten für den Entwurf und die Herstellung der Werkzeuge werden vom Käufer bezahlt; in diesem Fall sind diese Werkzeuge das alleinige und ausschließliche Eigentum des Käufers und werden dem Käufer nach Abschluss der Arbeiten zur Verfügung gestellt.

11. Korrosion und Vibration.  Der Verkäufer ist, ohne Ausnahme, nicht verantwortlich für die Festlegung von Korrosionszuschlägen in Geräten, die er baut oder anbietet. Diese Entscheidung liegt in der Verantwortung des Käufers. Dementsprechend ist der Verkäufer nicht für Verluste oder Schäden verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung von Korrosionsschutzmaßnahmen oder der Nichtverwendung von Korrosionsschutzmaterialien oder aus der Verschlechterung von Teilen der Ausrüstung aufgrund von Korrosion, Erosion, strömungsinduzierten Rohrvibrationen oder anderen Ursachen ergeben, unabhängig davon, wann diese Verschlechterung eintritt. Darüber hinaus ist der Verkäufer nicht verantwortlich für übermäßige Verschmutzung der Ausrüstung durch Material wie Steinkohlenkoks, Schlamm, Zunder oder andere Fremdstoffe, die sich ablagern können.

12. Software-Programme.  Computer-Software-Programme, die bei dem an den Käufer verkauften Material oder Produkten enthalten sein können, wurden entwickelt, um eine bestimmte Reihe von Aufgaben zu erfüllen, wie sie in der mitgelieferten Dokumentation definiert sind, und werden so angeboten, wie sie sind. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, festzustellen, ob die Funktionen der Softwareprogramme für die Anforderungen des Käufers geeignet sind, und er muss bestätigen, dass die Softwareprogramme korrekt funktionieren. Der Käufer ist sich bewusst, dass solche Softwareprogramme von solcher Komplexität sind, dass sie inhärente Fehler aufweisen können, und dass der Verkäufer keine Garantie dafür übernimmt, dass alle Softwarefunktionen wie geliefert korrekt funktionieren werden. Bei Software des Verkäufers, die Automationsserver verwendet, kann unsachgemäßes Lesen und Schreiben von Daten auf den Automationsserver zu Fehlfunktionen der Automationsserversoftware führen und den Automationsserver und/oder das Programm, das auf den Automationsserver schreibt, zum Absturz bringen. Unsachgemäßes Lesen und Schreiben von Daten auf einen Automationsserver kann zu Fehlfunktionen des von diesem Automationsserver gesteuerten Gerätes führen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Schäden an einem Gerät oder für Schäden, die durch ein Gerät aufgrund des unsachgemäßen Lesens und/oder Schreibens von Daten auf einen Automationsserver verursacht werden.

13. Beschränkte Garantie.  Der Verkäufer garantiert, dass die an den Käufer verkauften Produkte oder Materialien bei Lieferung der Beschreibung in der Auftragsbestätigung entsprechen und für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Lieferdatum frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Verkäufer gewährleistet die thermische und mechanische Leistung eines Wärmeübertragers, wenn dieser unter den vom Käufer in der Bestellung angegebenen oder auf dem vom Verkäufer gelieferten Datenblatt des Wärmeübertragers angegebenen Konstruktionsbedingungen betrieben wird. DIESE GARANTIEN UMFASSEN DIE EINZIGEN UND GESAMTEN GARANTIEN, DIE SICH AUF DIE VOM VERKÄUFER AN DEN KÄUFER VERKAUFTEN ARTIKEL BEZIEHEN. DER VERKÄUFER GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN, GEWÄHRLEISTUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART. ALLE ANDEREN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT UND DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER KRAFT GESETZES, HANDELSBRAUCH ODER HANDELSBRAUCH, WERDEN HIERMIT ABGELEHNT.

UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GIBT ES KEINERLEI GARANTIEN FÜR GEGENSTÄNDE, DIE GANZ ODER TEILWEISE NACH DEN ENTWÜRFEN ODER SPEZIFIKATIONEN DES KÄUFERS GEBAUT ODER ERWORBEN WURDEN.

14. Einschränkung des Rechtswegs.  DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS, DIE SICH AUS DEN VOM VERKÄUFER AN DEN KÄUFER VERKAUFTEN ARTIKELN ERGIBT ODER IN IRGENDEINER WEISE MIT DIESEN ZUSAMMENHÄNGT, BESCHRÄNKT SICH AUSSCHLIESSLICH AUF DIE REPARATUR ODER DEN ERSATZ DER VERKAUFTEN ARTIKEL ODER DIE RÜCKERSTATTUNG DES VOM KÄUFER GEZAHLTEN KAUFPREISES, NACH ALLEINIGEM ERMESSEN DES VERKÄUFERS. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN ODER BESONDERE SCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, DIE SICH AUS DEN VOM VERKÄUFER AN DEN KÄUFER VERKAUFTEN ARTIKELN ERGEBEN ODER IN IRGENDEINER WEISE MIT DIESEN ZUSAMMENHÄNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE ANGEBLICH AUS EINEM VERTRAGSBRUCH, EINER AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE ODER AUS EINER UNERLAUBTEN HANDLUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT, UNTERLASSUNG EINER WARNUNG ODER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, RESULTIEREN.

15. Das Recht des Verkäufers auf Besitz.  Der Verkäufer hat zusätzlich zu allen anderen Rechten, die ihm zustehen, jederzeit das Recht, aus Gründen der Kreditwürdigkeit oder wegen des Verzugs des Käufers Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten und Waren, die sich auf dem Transportweg befinden, zurückzurufen, zurückzunehmen und alle Waren, die beim Verkäufer für Rechnung des Käufers gelagert sind, wieder in Besitz zu nehmen, ohne dass es eines weiteren Verfahrens bedarf, und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle auf diese Weise zurückgehaltenen, zurückgerufenen, zurückgenommenen oder wieder in Besitz genommenen Waren in das uneingeschränkte Eigentum des Verkäufers übergehen, vorausgesetzt, dass dem Käufer dafür volle Gutschrift erteilt wird. Das Vorstehende ist nicht so auszulegen, dass die Rechte oder Rechtsmittel, die dem Verkäufer aufgrund eines Verzugs des Käufers zur Verfügung stehen, in irgendeiner Weise eingeschränkt werden.

16. Maßgebliche Bestimmungen.  Wenn die Auftragsbestätigung angenommen und die Bestellung des Käufers für irgendeinen Zweck verwendet wird, wird ausdrücklich verstanden und vereinbart, dass die in der Auftragsbestätigung und in diesen Verkaufsbedingungen dargelegten Bedingungen Vorrang haben, soweit sie in irgendeiner Weise mit den im Bestellformular des Käufers dargelegten Bedingungen in Konflikt stehen, und die Erteilung einer solchen Bestellung durch den Käufer gilt als Zustimmung des Käufers zu dem Vorgenannten. Bestimmungen in den Bestellungen des Käufers, die im Widerspruch zu diesen Bedingungen stehen, sind für den Verkäufer nicht bindend, es sei denn, sie werden von einem bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers schriftlich akzeptiert. Die Bestimmungen und Bedingungen der Auftragsbestätigung und hierin enthaltene Bestimmungen, Bedingungen und Konditionen ersetzen alle Bestimmungen, Bedingungen und Konditionen, die in Bestätigungen, Bestellungen oder anderen Schreiben enthalten sind, die der Käufer gibt oder erhält, und die Parteien unterliegen ausschließlich den Bestimmungen, Bedingungen und Konditionen hierin. Der Verkäufer gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf die Auftragsbestätigung ab, außer denen, die ausdrücklich in der Auftragsbestätigung und diesen Verkaufsbedingungen enthalten sind, die nicht mündlich geändert oder modifiziert werden dürfen.

17. Höhere Gewalt.  Der Verkäufer haftet nicht für eine Verzögerung bei der Erfüllung der Auftragsbestätigung oder bei der Lieferung oder dem Versand von Waren oder für Schäden, die dem Käufer oder seinen Kunden aufgrund einer solchen Verzögerung entstehen, wenn eine solche Verzögerung direkt oder indirekt durch Brände, Überschwemmungen Unfälle, Unruhen, höhere Gewalt, Krieg, behördliche Eingriffe oder Embargos, Streiks, Arbeitsschwierigkeiten, Arbeitskräfte-, Brennstoff-, Energie-, Material- oder Vorratsmangel, Transportverzögerungen oder sonstige Ursachen (gleichgültig, ob sie den vorstehend genannten ähnlich sind oder nicht) verursacht wird, die außerhalb des Einflussbereichs des Lieferanten liegen.

18. Bedingungen.  Die Auftragsbestätigung wird mit der Maßgabe angenommen, dass sie von der Fähigkeit des Verkäufers abhängt, die erforderlichen Rohstoffe zu beschaffen, und dass die Auftragsbestätigung und alle darauf bezogenen Lieferungen den aktuellen Fertigungsplänen des Verkäufers sowie den von Zeit zu Zeit geltenden behördlichen Vorschriften, Anordnungen, Richtlinien und Einschränkungen unterliegen.

19. Abtretung.  Der Käufer darf die Auftragsbestätigung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers weder ganz noch teilweise abtreten, untervergeben, delegieren oder übertragen, und eine solche Abtretung, Untervergabe, Delegation oder Übertragung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist unwirksam. Der Käufer wird trotz einer solchen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers nicht von seinen Verpflichtungen aus der Auftragsbestätigung entbunden.

20. Nicht-Verzicht durch den Verkäufer.  Der Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung einer der Bestimmungen und Bedingungen der Auftragsbestätigung oder dieser Verkaufsbedingungen ist nicht als Verzicht auf eine andere Verletzung auszulegen.

21. Geltendes Recht.  Die Auftragsbestätigung und diese Verkaufsbedingungen unterliegen den internen Gesetzen des Staates New York und werden in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt, unter Ausschluss der Gesetze dieses Staates in Bezug auf Rechtskonflikte. Diese Bestellung kann gegen beide Parteien nur vor Gerichten im Erie County oder einem an das Erie County angrenzenden County des Staates New York durchgesetzt werden. Das Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist nicht auf die Auftragsbestätigung oder diese Verkaufsbedingungen anwendbar. Klagen, die sich aus dem Verkauf von Material oder Produkten ergeben, die unter die Auftragsbestätigung fallen, mit Ausnahme einer Klage des Verkäufers auf Rückerstattung des Kaufpreises für dieses Material oder diese Produkte, können von keiner der Parteien mehr als zwei (2) Jahre nach Entstehen des Klagegrundes erhoben werden.

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